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VG Berlin, 23.03.2017 - 8 K 61.16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 125a Abs 1 S 1 GG, Art 125a Abs 1 S 2 GG, § 37 Abs 1 VwVfG, § 42 Abs 1 VwGO, § 14 Abs 1 nF WoBindG
Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert" bei vorzeitiger Tilgung; Weiterverkauf der geförderten Immobilie; Kenntnis des Käufers von der Wohnungsbindung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.10.1997 - VIII ZR 373/96
Bindung der Verpflichtung des Eigentümers einer Mietwohnung zur Begrenzung von …
Auszug aus VG Berlin, 23.03.2017 - 8 K 61.16
Der von der Klägerin bemühten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 10. September 2003 - VIII ZR 53/03 - Urteil vom 8. Oktober 1997 - VIII ZR 373/96 - juris) liegen anders gelagerte Fälle zugrunde, die sich auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragen lassen.
- VG Berlin, 06.12.2018 - 8 K 449.16
Bestätigung der Dauer der Nachwirkungsfrist der öffentlichen Förderung von …
Rechtsgrundlage für den Erlass des Verwaltungsaktes ist § 18 Abs. 1 Satz 1 WoBindG (siehe dazu: VG Berlin, Urteil vom 23. März 2017 - 8 K 61.16 -, juris Rn. 41 ff.).